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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.08.2019)

1. Geltungsbereich und Änderungen/Textform

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Firma profi-con GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) mit Unternehmen (im Folgenden: „Vertragspartner“) für die Geschäftsbereiche Reinraumreinigung und Schulung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  • Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn, diese wurden nachweislich zwischen den Parteien ausgehandelt.

2. Angebot und Vertragsschluss

  • Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
  • Eine Bestellung des Vertragspartners, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, wird innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Bestätigung in Textform oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist angenommen.

3. Entgelt

  • Das Entgelt errechnet sich auf der Kostengrundlage vom Angebotstag. Im Falle von Veränderungen der Lohn- und Lohnfolgekosten, die sich insbesondere aus dem Rahmen-/Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung ergeben, behält sich der Auftragnehmer vor, eine angemessene Anpassung des Entgeltes zu verlangen. Die Anpassung kann erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn, weitere Erhöhungen können frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird einen Monat nach der Ankündigung wirksam.
  • Eine Minderung/Mehrung der zu reinigenden Fläche nach Auftragserteilung um mehr als 5 Prozent berechtigt den Auftragnehmer zur angemessenen Anpassung des vereinbarten Entgelts.
  • Regiearbeiten werden gesondert nach den jeweils vereinbarten Regiestundensätzen in Rechnung gestellt.
  • Das Entgelt versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot

  • Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
  • Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, es sei denn die Gegenforderung des Vertragspartners beruht auf demselben rechtlichen Verhältnis wie dieser Vertrag.

5. Ausführung der Leistung

  • Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zu reinigenden Flächen freizuräumen sowie den ungehinderten Zugang sicherzustellen. Er hat durch eigene Anweisungen und Maßnahmen dafür zu sorgen, dass eine Kontamination der Reinraumbereiche durch von seinen Beschäftigten oder Dritten eingebrachte Materialien vermieden wird.
  • Die für die Leistungserbringung erforderlichen Versorgungsmedien (Wasser und Strom) stellt der Vertragspartner unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf einen sparsamen Umgang zu achten.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
  • Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.
  • Bei einmaliger Leistung erfolgt die Abnahme spätestens 3 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Vertragspartner innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.
  • Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
  • Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten des Vertragspartners zu nehmen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte arbeitsvertraglich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages fort.

6. Laufzeit, Kündigung und Stornierung

  • Verträge, die eine einmalige Leistung beinhalten, enden mit Erfüllung der gegenseitigen Leistungspflichten.
  • Ist der Vertrag auf die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen gerichtet, hat der Vertrag, soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor von einer Partei form- und fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines jeden Vertragsjahres.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  • Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  • Bei kurzfristigen Stornierungen von Reinigungen behalten wir uns vor, angefallene Logistikkosten weiter zu berechnen.
  • Stornierungen von Schulungen müssen ebenfalls in Textform erfolgen. Für Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € erhoben. Für Stornierungen bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig, bei späterer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Absage der Schulung durch den Auftragnehmer wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche werden ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

  • Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
  • Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Vertragspartner während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind dem Vertragspartner weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten ergänzend die Regelungen unter Ziff. 8.
  • Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Mängel stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
  • Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform unter Bezeichnung von Ort, Zeit, Datum und Art und Umfang des Mangels anzuzeigen.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang (Abnahme). Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.
  • Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm mündlich, schriftlich oder in anderer Form zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln, wenn sie als vertrauliche Informationen gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind.
  • Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (www.profi-con.com/de/kontakt/datenschutzerklaerung/index.html) alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Der Vertragspartner stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weitergegeben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache, Sonstiges

  • Gerichtstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
  • Diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und dem Auftragnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung on UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.